Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist Teil des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Mit dem beA soll die Kommunikation zwischen Anwälten und der Justiz, aber auch zwischen Anwälten untereinander und perspektivisch mit Behörden und Notaren ermöglicht werden.
Das beA sollte zum 01.01.2018 für alle Anwälte im Sinne er passiven Nutzungspflicht verpflichten sein und zur Verfügung stehen. D.h. alle Anwälten hätten ab diesem Datum wirksam Nachrichten von der Justiz zugestellt bekommen sollen. Tatsächlich haben eine Reihe von Fehlern in der Architektur und in der Umsetzung des beA den Start verhindert.
Das beA wurde damit Gegenstand einer breiten Debatte (vgl. Zusammenstellung von Jörn Erbguth und die Beiträge von RA Schinagl). Da das beA von den Anwälten finanziert wurde, beschäftigt sich die Anwaltschaft innerhalb verschiedener Institutionen, vor allem auch der regionalen Kammern) mit der Umsetzung des Projekts und dessen Finanzierung. Neben des finanziellen Aspektes wird auch die konkrete Architektur und die Umsetzung diskutiert. Das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant, aber auch die Rechtspflege als solches stehen auf dem Spiel. Immerhin gibt es Anzeichen, dass auf die Kritik (endlich) reagiert wird, auch wenn die Verantwortlichen der BRAK noch weitestgehend mauern. Über meine Eindrücke berichte ich hier.