Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft naturgemäß Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Damit beinahe jeden, der am Wirtschaftsleben teilnimmt. Themen in diesem Bereich sind Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub, aber auch Mitarbeiterbeteiligung. Auch Fragen des Datenschutzes oder der Haftung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer spielen hier eine Rolle.

Wir bieten eine umfängliche Beratung sowohl von Arbeitnehmern, als auch von Arbeitgebern zu allen Fragen des Arbeitsrechts an. Dies umfasst etwa:

Erstellen und Prüfen von Dienst-, Anstellungs- und Aufhebungsverträgen vom normalen Arbeitnehmer bis hin zur Führungskraft und den Geschäftsführern und Vorständen,

Erarbeitung sinnvoller Vergütungsmodelle,

Gestaltung und Optimierung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote,

Beratung zum Arbeitnehmerdatenschutz (z.B. Internet und Social Media am Arbeitsplatz),

Vertretung gegenüber Sozialversicherungsträgern, auch in Statusfeststellungsverfahren,

Vorbereitung und Begleitung von Betriebsumstrukturierungen und Betriebsübergängen,

Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, einschließlich Kündigungsschutzklagen.