Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute und damit vieler Unternehmer. Aus ihm folgen spezielle Regeln etwa zur Firma, zum Stand der Kaufleute, zu den unterschiedlichen Handelsgeschäften aber auch zu den Handelsgesellschaften. Wir bieten ein umfängliche Beratung und Vertretung etwa in den Bereichen

Aufbau und Restrukturierung des Vertriebs,

Beratung von Handelsvertretern, Franchisenehmern und -gebern,

Gestaltung von Liefervertägen (national/international),

gerichtliche Auseinandersetzung mit handelsrechtlichem Bezug.