Lightningtalk auf dem 35c3

Im Rahmen des 35c3 gab es für Rechtsanwalt Christoph R. Müller die Gelegenheit einen Lightningtalk zum Thema

OpenSource im ERV am Beispiel von j-lawyer.org

zu halten. Das Video (ab ca. 1:00:18) gibt es hier die Folien hier.

Und wer etwas zu j-lawyer.org sucht, wird hier fündig.

Vortrag bei den jungen Prozessrechtlern

Am 05.12.2018 fand die 3. Tagung junger Prozessrechtler an der Juristenfakultät der Universität Leipzig statt. Neben Herrn Rechtsanwalt Nicolas Baum und dem Viezepräsidenten des Sozialgerichts Leipzig, Herrn Michael Pies hielt auch Rechtsanwalt Christoph R. Müller einen Vortrag. Thema:

Digitalisierung in der Anwaltskanzlei –
Organisationspflichten und Haftungsfragen

Der Vortragsfolien stehen hier zum Abruf zur Verfügung.

Cryptoparty für Rechtsanwälte

In Kooperation zwischen dem Institut für Anwaltsrecht der Universität Leipzig, dem Bündnis Privatsphäre Leipzig e.V. und der muellerlegal Rechtsanwaltskanzlei findet am 22.11.2018 um 19.00 Uhr s.t. im Raum 5.01 der Juristenfakultät, Burgplatz 27, 04109 Leipzig eine Cyptoparty für Rechtsanwälte und solche die es werden wollen statt.

Rechtsanwalt Christoph R. Müller wird die rechtlichen Notwendigkeiten einer verschlüsselten Kommunikation erläutern. Mitglieder des Bündnis Privatsphäre werden ihren Ansatz der „Digitalen Selbstverteidigung“ erklären. Die Teilnahme ist kostenlos.

Fragen können gerne an die Kanzlei gestellt werden. Selbstverständlich auch mit verschlüsselter Mail.

Schadensersatz wegen Selbstanzeige durch Steuerberater?

Eine mit dem Mandanten nicht abgesprochene Selbstanzeige durch den Steuerberater bzw. Rechtsanwalt führt nicht zu einem ersatzfähigen Schaden beim Mandanten. Zwar verletzt nach Ansicht des BGH der steuerrechtliche Berater seine Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit seinem Mandanten. Die Steuerfestsetzung samt Zinsen stellt aber keinen ersatzfähigen Schaden dar. Sie kann nur einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wenn der Steuernachteil auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar gewesen wäre. Der Steuervorteil sei aber rechtswidrig erlangt worden, weshalb die Festsetzung rechtmäßig sei und keinen Schaden darstellen könne.

Was war geschehen?

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Gebührenrabatte des Notars und die Folgen

Straftat oder „bloße“ Pflichtverletzung

Kann es eine Straftat sein, wenn ein Notar weniger als die gesetzlich festgeschriebenen Gebühren verlangt? – Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH).

In seinem Urteil vom 22. März 2018 (5 StR 566/17) hat der 5. Senat des BGH festgestellt, dass ein Notar, der seine Gebühren unterhalb der gesetzlichen Pflichten gem. § 17 Abs. 1 BNotO erhebt, sich wegen Bestechlichkeit im Amt nach § 332 StGB strafbar machen kann, wenn er – wie im vom BGH entschiedenen Fall – im Gegenzug weitere Beurkundungsaufträge versprochen bekommt.

Der Sachverhalt

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BRAK will Wiederinbetriebnahme des beA

Nachdem der BRAK endlich ein aus ihrer Sicht veröffentlichungstaugliches Gutachten der secunet Security Networks AG betreffend des beA zum Abruf bereitgestellt hat, war es an den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern über die Wiederinbetriebnahme zu entscheiden. Am 27. 06.2018 fand die außerordentliche Präsidentenversammlung statt. Neben einigen anderen schilderte auch der Präsident der RAK Sachsen den Verlauf und das Ergebnis der Versammlung.

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Haben juristische Personen ein Gewissen?

Seit 2013 gibt es über § 6a BJagdG die Möglichkeit, die Jagd auf eigenen  Grundflächen aus ethischen Gründen abzulehnen. Dies gilt jedenfalls für natürliche Personen. Die Frage, ob sich auch juristische Personen, wie Personenvereinigungen oder selbständige Vermögensmassen ,  auf ethische Gründen berufen und damit die Jagd auf ihren Flächen ablehnen können, lag kürzlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.  Doch nicht immer ist man nach einer Entscheidung des BVerfG schlauer. Aber der Reihe nach.

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Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten

Die letzten  Akte des Schauspiels

– abermals geschildert aus meiner subjektiven Sicht –

Nach den Erfahrungen aus dem ersten Anlauf war der Große Saal des Bundesverwaltungsgerichts als Bühne verbrannt. Es musste etwas Neues her. Nach einigen Irrungen und Wirrungen wurde mit dem Mendelsohnsaal des Gewandhauses zu Leipzig ein Ort zur Fortsetzung der unvollendet gebliebenen Kammerversammlung vom 23.03.2018 gefunden. Ich selbst war ab etwa 16:00 vor Ort. „Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten“ weiterlesen

Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018

Am 30.05.2018 fand die Fortsetzung der am 23.03.2018 abgebrochenen Kammerversammlung statt. Eine umfangreiche Tagesordnung war abzuarbeiten.

Unter anderem stand ein Misstrauensantrag gegen über Herrn Dr. Abend zur Abstimmung. Auch musste über eine neue Wahlordnung entschieden werden. Eine ausführliche Schilderung aus meiner subjektiven Sicht, folgt demnächst. Vorab schon mal die wesentlichen Ergebnisse. „Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018“ weiterlesen