Schadensersatz wegen Selbstanzeige durch Steuerberater?

Eine mit dem Mandanten nicht abgesprochene Selbstanzeige durch den Steuerberater bzw. Rechtsanwalt führt nicht zu einem ersatzfähigen Schaden beim Mandanten. Zwar verletzt nach Ansicht des BGH der steuerrechtliche Berater seine Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit seinem Mandanten. Die Steuerfestsetzung samt Zinsen stellt aber keinen ersatzfähigen Schaden dar. Sie kann nur einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wenn der Steuernachteil auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar gewesen wäre. Der Steuervorteil sei aber rechtswidrig erlangt worden, weshalb die Festsetzung rechtmäßig sei und keinen Schaden darstellen könne.

Was war geschehen?

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Konkludente Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung der USt-IdNr

– oder Grenzen des anwaltlichen Auskunftsverweigerungsrechts im Steuerverfahren

Der Rechtsanwalt ist von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht folgt nicht nur aus § 43a Abs. 2 BRAO, vielmehr gebietet Verfahrensrecht, zum Beispiel § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO, dass Rechtsanwälte die Auskunft über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist, verweigern können. Eine solche Regelung gibt es so oder so ähnlich in allen Verfahrensordnungen. Darüber hinaus ist die Pflicht zur Verschwiegenheit, mit der das Auskunftsverweigerungsrecht korrespondiert, über § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB abgesichert. Der Rechtsanwalt kann also grundsätzlich nicht einfach über seine Mandatsbeziehungen reden. Dies umfasst nicht nur den Inhalt des Mandats, sondern auch, ob überhaupt ein Mandat besteht.

Gleichwohl ist die Pflicht zur Verschwiegenheit und das Auskunftsverweigerungsrecht nicht grenzenlos. Insbesondere wenn eine Einwilligung vorliegt (vgl. § 102 Abs. 3 AO) entfällt das Auskunftsverweigerungsrecht. Exemplarisch hat dies nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall mit Auslandsbezug entschieden. „Konkludente Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung der USt-IdNr“ weiterlesen

Rezension: Liquidation der GmbH, Peter Eller, 3. Auflage

Das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren für die Beendigung und die  Auflösung der GmbH ist die Liquidation. Mit dem Ablauf und den spezifischen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen setzt sich Peter Eller in seinem nun schon in 3. Auflage erschienen Werk Liquidation der GmbH, Erich Schmidt Verlag 2016, auseinander.

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