Schadensersatz wegen Selbstanzeige durch Steuerberater?

Eine mit dem Mandanten nicht abgesprochene Selbstanzeige durch den Steuerberater bzw. Rechtsanwalt führt nicht zu einem ersatzfähigen Schaden beim Mandanten. Zwar verletzt nach Ansicht des BGH der steuerrechtliche Berater seine Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit seinem Mandanten. Die Steuerfestsetzung samt Zinsen stellt aber keinen ersatzfähigen Schaden dar. Sie kann nur einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wenn der Steuernachteil auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar gewesen wäre. Der Steuervorteil sei aber rechtswidrig erlangt worden, weshalb die Festsetzung rechtmäßig sei und keinen Schaden darstellen könne.

Was war geschehen?

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Gebührenrabatte des Notars und die Folgen

Straftat oder „bloße“ Pflichtverletzung

Kann es eine Straftat sein, wenn ein Notar weniger als die gesetzlich festgeschriebenen Gebühren verlangt? – Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH).

In seinem Urteil vom 22. März 2018 (5 StR 566/17) hat der 5. Senat des BGH festgestellt, dass ein Notar, der seine Gebühren unterhalb der gesetzlichen Pflichten gem. § 17 Abs. 1 BNotO erhebt, sich wegen Bestechlichkeit im Amt nach § 332 StGB strafbar machen kann, wenn er – wie im vom BGH entschiedenen Fall – im Gegenzug weitere Beurkundungsaufträge versprochen bekommt.

Der Sachverhalt

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Rezension: Über den „tatsächlichen Zusammenhang“ im Bankrottstrafrecht

Die Insolvenzstraftaten in §§ 283 ff. StGB gelten gemeinhin nicht als leicht verständlich. Da ist die Besonderheit, dass eine Strafbarkeit nach § 283 Abs. 6 StGB, auf den § 283b Abs. 3 und § 283c Abs. 3 StGB jeweils verweisen, nur gegeben ist, wenn die sogenannten objektiven Strafbarkeitsbedingungen erfüllt sind. Konkret kann der Täter nur bestraft werden, wenn eine Zahlungseinstellung vorliegt oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Hinzu kommt, dass nach Lesart und Verständnis der Rechtsprechung eine Strafbarkeit auch von ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen abhängt. Es müsse, so der Ansatz der Rechtsprechung, zwischen der tatbestandlichen Bankrotthandlung und der objektiven Strafbarkeitsbedingung ein irgendwie gearteter tatsächlicher Zusammenhang bestehen. Neben dieser Besonderheit zeichnen sich die Insolvenzstraftaten auch durch ihren Charakter als (zum Teil abstraktes) Gefährdungsdelikte aus.
Dies zusammengenommen führt zum von Alexandra Windsberger benannten bedingten Gefährdungsdelikt, zu dessen Dogmatik sie bei der Untersuchung des tatsächlichen Zusammenhangs im Bankrottstrafrecht beitragen will.

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Geschäftsführer aufgepasst – auch eine Verwarnung ist eine Verurteilung

Die gesetzlichen Anforderungen an einen GmbH-Geschäftsführer sind klein. Allerdings kennt das GmbHG in § 6 Gründe die zu einer Amtsunfähigkeit (Inhabilität) führen. Diese liegt nach den Vorstellungen des Gesetzgebers etwa bei demjenigen vor, der innerhalb der letzten fünf Jahre für eine vorsätzlich begangene Insolvenzverschleppung verurteilt wurde. In der rechtlichen Konsequenz richtig aber für den juristischen Laien nicht leicht nachzuvollziehbar, hat das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 03.02.2017 – 5 Wx 2/17 festgestellt, dass auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen einer Insolvenzstraftat zur Inhabilität führt.

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