Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten

Die letzten  Akte des Schauspiels

– abermals geschildert aus meiner subjektiven Sicht –

Nach den Erfahrungen aus dem ersten Anlauf war der Große Saal des Bundesverwaltungsgerichts als Bühne verbrannt. Es musste etwas Neues her. Nach einigen Irrungen und Wirrungen wurde mit dem Mendelsohnsaal des Gewandhauses zu Leipzig ein Ort zur Fortsetzung der unvollendet gebliebenen Kammerversammlung vom 23.03.2018 gefunden. Ich selbst war ab etwa 16:00 vor Ort. „Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten“ weiterlesen

Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018

Am 30.05.2018 fand die Fortsetzung der am 23.03.2018 abgebrochenen Kammerversammlung statt. Eine umfangreiche Tagesordnung war abzuarbeiten.

Unter anderem stand ein Misstrauensantrag gegen über Herrn Dr. Abend zur Abstimmung. Auch musste über eine neue Wahlordnung entschieden werden. Eine ausführliche Schilderung aus meiner subjektiven Sicht, folgt demnächst. Vorab schon mal die wesentlichen Ergebnisse. „Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018“ weiterlesen

Antwort der RAK Sachsen auf meinen offenen Brief

Am Tag der zunächst angekündigten Fortsetzung der Kammerversammlung, am 25.04.2018, habe ich einen offenen Brief an die Rechtsanwaltskammer Sachsen geschickt und hier veröffentlicht.

Meinem offenen Brief ging eine außerordentliche Präsidentenversammlung am 15.04.2018 voraus, über die die Kammer in zwei Meldungen berichtet hatte. Dabei handelte es sich um die Wiedergabe der Presseerklärung der BRAK und eine eigenständige Stellungnahme. Aus keiner der beiden Veröffentlichungen war erkennbar, dass die RAK Sachsen ihrem Auftrag nach kam, auf allen Ebenen auf die BRAK entsprechend meiner Anträge einzuwirken. Ich hatte in meinem offenen Brief bereits deutlich gemacht, dass ich eine Einwirkung hinsichtlich des HSM für möglich erachte, da es über den Bericht der secunet Gegenstand der Sitzung war.

Am 27.04.2018 fand im Koblenz die 154. ordentliche Hauptversammlung der BRAK statt. Hierüber hat die RAK Sachsen durch Wiedergabe der Presseerklärung der BRAK berichtet. Das die Presseerklärung missverständlich ist, kann man hier und hier nachlesen, spielt aber für mein Anliegen keine Rolle. Tatsache ist, dass die RAK Sachsen bis heute nicht gegenüber ihren Mitgliedern berichtet, wie sie sich in der Hauptversammlung positioniert hat.

Die Antwort auf meinen offenen Brief

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Offener Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen

Über das beA und die (unvollendete) Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Sachsen habe ich hier und hier bereits berichtet. Noch vor Abbruch der Kammerversammlung wurden unter anderem meine Anträge zum beA angenommen. Damit wurde ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an die Kammer erteilt. Die RAK Sachsen hat auf allen Ebenen gegenüber der BRAK auf die Umsetzung hinzuwirken. Es ist nicht erkennbar, dass dies bisher geschehen ist. Daher habe ich einen offenen Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen verfasst.

Kollegen, die den offenen Brief unterstützen möchten, können gerne eine Mail an kanzlei@mueller-legal.de senden.

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Kammerversammlung der RAK Sachsen 2018 – die Unvollendete

Ein Schauspiel in mehreren Akten

– geschildert aus meiner subjektiven Sicht –

Die Bühne war bereitet. Das Drehbuch stand. Allein, es kam anders als geplant. Aber der Reihe nach.

Am 23.03.2018 fand die Kammerversammlung der RAK Sachsen im Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt. Ein wahrlich beeindruckender und herrschaftlicher Saal. Er gab die Bühne für ein denkwürdiges Schauspiel in mehreren Akten, an dessen (vorläufigen) Ende die Kammer von ihren Mitgliedern den Auftrag zur Aufklärung und Fortentwicklung in Sachen beA bekam.

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Kleine Information zum beA und zur Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Aufruf zur Teilnahme!

Am 23.03.2018 findet die ordentliche Kammersitzung der Rechtsanwaltskammer Sachsen statt. Die Mitglieder der Kammer haben über die Tagesordnungspunkte der vorgegebenen Tagesordnung zu entscheiden. Besonderes Augenmerk dürften dieses Jahr die Geschehnisse rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sein.

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