Zum Recht der Kritik des Arbeitgebers am Betriebsrat

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat, der sich in seinem Unternehmen gegründet hat, akzeptieren. Er hat dessen besonderen Privilegien zu beachten. So darf sich der Arbeitgeber grundsätzlich nicht einfach in die Wahl des Betriebsrates einmischen. Konkret ist es ihm nach § 20 Abs. 2 BetrVG verboten, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen. Aber verbietet diese Norm dem Arbeitgeber jede Art von Kritik am bestehenden Betriebsrat oder einzelner seiner Mitglieder?

Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 25.10.2017, 7 ABR 10/16 zu entscheiden. „Zum Recht der Kritik des Arbeitgebers am Betriebsrat“ weiterlesen

Medizinstudium – Studienplatzvergabe (teilweise) verfassungswidrig

Es ist für die Bewerber auf Studienplätze die kein Spitzenabitur haben, in allen Fächern, die einen harten Numerus Clausus haben, schon immer ein Hoffen und Bangen meist über viele Jahre, bis sie endlich einen Studienplatz erhalten. Insbesondere in der Medizin wird dies deutlich. Zuletzt mussten die Bewerber bis zu 14 Semester warten um einen Studienplatz zu erhalten.

Zusammen mit einer enormen Nachfrage an Studienplätzen ist vor allem das etwas komplizierte, aber jedenfalls sehr standartisierte und pauschalisierende Studienplatzvergabesystem hierfür verantwortlich. Für medizinische Studiengänge und für die Pharmazie erfolgt die Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hoschulzulassung (SfH), die Nachfolgerin der ZVS. Danach werden – grob vereinfacht – 20 Prozent der Studienplätze  an Bewerber mit den besten Abiturnoten vergeben (sog. Abiturbestenquote), weitere 20 Prozent sind von der Wartezeit der Bewerber abhängig (sog. Wartezeitquote). Der Großteil der Studienplätze, nämlich rund 60 Prozent, wird nach dem Auswahlkriterien der jeweiligen Hochschule vergeben (sog. AdH-Quote).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Studienplatzvergabe mit seiner Entscheidung vom 19.12.2017 zu den Aktenzeichen 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14 (Pressemitteilung) für teilweise verfassungswidrig erklärt und zugleich bis zum 31.12.2019 eine Reihe von Änderungen verlangt.

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Konkludente Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung der USt-IdNr

– oder Grenzen des anwaltlichen Auskunftsverweigerungsrechts im Steuerverfahren

Der Rechtsanwalt ist von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht folgt nicht nur aus § 43a Abs. 2 BRAO, vielmehr gebietet Verfahrensrecht, zum Beispiel § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO, dass Rechtsanwälte die Auskunft über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist, verweigern können. Eine solche Regelung gibt es so oder so ähnlich in allen Verfahrensordnungen. Darüber hinaus ist die Pflicht zur Verschwiegenheit, mit der das Auskunftsverweigerungsrecht korrespondiert, über § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB abgesichert. Der Rechtsanwalt kann also grundsätzlich nicht einfach über seine Mandatsbeziehungen reden. Dies umfasst nicht nur den Inhalt des Mandats, sondern auch, ob überhaupt ein Mandat besteht.

Gleichwohl ist die Pflicht zur Verschwiegenheit und das Auskunftsverweigerungsrecht nicht grenzenlos. Insbesondere wenn eine Einwilligung vorliegt (vgl. § 102 Abs. 3 AO) entfällt das Auskunftsverweigerungsrecht. Exemplarisch hat dies nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall mit Auslandsbezug entschieden. „Konkludente Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung der USt-IdNr“ weiterlesen

Sind anonyme Polizisten ein Verstoß gegen Menschenrechte?

So absurd das im ersten Augenblick klingt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg jedoch genau das bejaht. In seiner Entscheidung vom 09.11.2017 stellte der EGMR fest, dass polizeiliche Maßnahmen gegen Art. 3 EMRK verstoßen und damit rechtswidrig sind, wenn wegen der fehlenden Möglichkeit Polizisten im Einsatz zu identifizieren, nicht aufgeklärt werden kann, ob strafrechtlich relevante Taten durch die Einsatzkräfte erfolgt sind. Er verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von rund 17.000 € für den Ersatz der Verfahrenskosten der beiden Kläger.

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Was ist ein eingeschriebener Brief?

Oft können gerade die große Vorhaben an kleinen Dingen scheitern. So ein kleines Ding kann etwa das Formerfordernis des eingeschriebenen Briefs sein. Die Frage, ob ein Einwurf-Einschreiben ein eingeschriebener Brief ist, stellte sich im Rahmen eines Prozesses wegen einer angestrebten Kaduzierung von Geschäftsanteilen einer GmbH nach § 21 Abs. 2, 3 GmbHG. Die Kaduzierung, also die Einziehung der Geschäftsanteile, wurde gegenüber einem Gesellschafter durch die verbleibenden Gesellschafter einer GmbH betrieben, nachdem ersterer seiner Einlagepflicht nicht nach kam. Für eine wirksame Kaduzierung nennt das Gesetz als Formvorgabe die Übermittlung per eingeschriebenen Brief. Die Gesellschafter entschieden sich für ein Einwurf-Einschreiben. Ob das ausreicht musste in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 27.09.2016, Az.: II ZR 299/15 entscheiden.

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Bekommt ein Betriebsrat LED-Bildschirme für seine Informationsarbeit?

Ein moderner Betrieb braucht auch moderne Mittel für die Bertriebsratarbeit. Dies war wohl die Annahme eines Betriebsrates in Hessen, der vom Arbeitgeber zwei LED-Bildschirme forderte, um die Belegschaft mittels dieser modernen Präsentationstechnik über seine Arbeit zu informieren. Diesem Wunsch hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem Beschluss vom 06.03.2017 – 16 TaBV 176/16 eine Absage erteilt.

Wie konnte es dazu kommen?

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Darf der Dr. ins (Partnerschafts)Register?

Das deutsche Recht kennt öffentliche Register, die den Zweck haben über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu unterrichten. Ihnen werden unter anderem eine Kontroll-, Publizitäts- und Schutzfunktion zugeordnet. Das bekanntestes ist das Handelsregister (§§ 8 ff. HGB), welches für Kaufleute gilt. Für Partnerschaftsgesellschaften gilt das Partnerschaftsregister (§ 4 PartGG). Dort sind die wesentlichen Angaben über eine Partnerschaft erfasst.

In seiner Entscheidung vom 04.04.2017 – II ZB 10/16 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit beschäftigt, ob der akademische Grad des Dr. eintragungsfähig im Partnerschaftsregister ist.

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Geschäftsführer aufgepasst – auch eine Verwarnung ist eine Verurteilung

Die gesetzlichen Anforderungen an einen GmbH-Geschäftsführer sind klein. Allerdings kennt das GmbHG in § 6 Gründe die zu einer Amtsunfähigkeit (Inhabilität) führen. Diese liegt nach den Vorstellungen des Gesetzgebers etwa bei demjenigen vor, der innerhalb der letzten fünf Jahre für eine vorsätzlich begangene Insolvenzverschleppung verurteilt wurde. In der rechtlichen Konsequenz richtig aber für den juristischen Laien nicht leicht nachzuvollziehbar, hat das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 03.02.2017 – 5 Wx 2/17 festgestellt, dass auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen einer Insolvenzstraftat zur Inhabilität führt.

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Voraussetzungen für die Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gebietet § 181 BGB das Verbot des Selbstkontrahierens und das der Mehrvertretung. Soweit dem Vertreter nichts anderes gestattet ist, soll er als Vertreter weder Geschäfte mit sich selbst schließen dürfen, noch mit einem Drittem, dessen Vertreter er ebenfalls ist.

Damit umfasst die Regelung zwei unterschiedliche Verbote.

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Die Kündigung in der Probezeit und das Maßregelungsverbot nach § 612 a BGB

Das Gesetz statuiert in § 612a BGB das Verbot der Maßreglung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer sein Recht in zulässiger Weise ausübt. So kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht kündigen, nachdem dieser seine Arbeitskraft zu Recht wegen erheblicher Lohnrückstände zurückhält oder sich weigert, arbeitsvertraglich nicht geschuldete Mehrarbeit zu erbringen.

Das Maßregelverbot findet auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit Anwendung. Allerdings ist insbesondere hier die Anwendung problematisch. Immerhin bedarf eine Probezeitkündigung (§ 622 Abs. 3 BGB) keiner Begründung.

Das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz hat sich in seinem Urteil vom 08.11.2016 – 8 Sa 152/16 mit einem solchen Fall auseinander gesetzt.

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