Schadensersatz wegen Selbstanzeige durch Steuerberater?

Eine mit dem Mandanten nicht abgesprochene Selbstanzeige durch den Steuerberater bzw. Rechtsanwalt führt nicht zu einem ersatzfähigen Schaden beim Mandanten. Zwar verletzt nach Ansicht des BGH der steuerrechtliche Berater seine Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit seinem Mandanten. Die Steuerfestsetzung samt Zinsen stellt aber keinen ersatzfähigen Schaden dar. Sie kann nur einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wenn der Steuernachteil auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar gewesen wäre. Der Steuervorteil sei aber rechtswidrig erlangt worden, weshalb die Festsetzung rechtmäßig sei und keinen Schaden darstellen könne.

Was war geschehen?

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Rezenzion: Handbuch der Beraterhaftung

Im Carl Heymanns ist in der ersten Auflage 2018 das Handbuch der Beraterhaftung erschienen. Die Herausgeber, Prof. Dr. Martin Henssler, RiBGH Prof. Dr. Markus Gehrlein und RA, StB FA StR Oliver Holzinger, haben sich gemeinsam mit 10 weiteren Autoren den Haftungsfragen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer angenommen. Ich habe mir das Werk angeschaut und rezensiert.

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Rezension: Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, Kai von Lewinski, 4. Auflage

Die sogenannten „freien Berufe“ sind hinsichtlich ihres eigenen Berufsrecht gar nicht so frei, wie es die für sie verwandte  Bezeichnung vermuten lässt. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, die alle zu den freien Berufen zählen, unterliegen dem jeweils eigenen Berufsrecht. Diese sind im Quervergleich durchaus ähnlich. Daher hat der Passauer Universitätsprofessor Kai von Lewinski in seiner 4. Auflage seines „Grundriss des anwaltlichen Berufsrechts“ den Fokus erweitert und den Titel geändert.

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