beA – aber sicher

Rechtsanwälte bereiten eine Klage vor

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bewegt die Gemüter der deutschen Rechtsanwälte.  Dazu hatte ich  hier kürzlich ein paar Ausführungen gemacht. Jetzt haben neun Kollegen die Initiative ergriffen und bereiten gemeinsam mit der GFF e.V. eine Klage gegen das beA vor, wie es die BRAK hat konzipieren lassen.

Die Klage hat das Ziel, das Berufs- und Mandatsgeheimnis, was jeder Rechtsanwalt zu wahren hat (siehe z.B. auch hier), im Rahmen des beA und damit im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, zu schützen. Auch wenn das beA zunächst nur in Bezug auf die Korrespondenz zwischen Anwalt und Gericht ausgerichtet ist, kann und wird es wohl zukünftig auch einen wesentlichen Teil der Korrespondenz zwischen Kollegen ermöglichen. Damit wird über das HSM des beA zentral alle Korrespondenz von und zu den Gerichten sowie ein Großteil der zwischenanwaltlichen Korrespondenz laufen. Potentielle Hintertüren stellen eine erhebliche Gefahr dar, denn das Vertrauen in die Rechtspflege und den Rechtsstaat ist bedroht, wenn bereits die Architektur des beA Zweifel an seiner Sicherheit aufkommen lässt.

Die Klage kann man durch eine Spende unterstützen.

Wie blumig die BRAK demgegenüber ihr Sicherheitskonzept verkauft, kann einem Antwortschreiben an Frau Rechtsanwältin Dr. Auer-Reinsdorff von der ARGE IT-Recht des DAV entnommen werden, welches die RAK Hamburg dankenswerter Weise zum Abruf bereit gestellt hat.