Wirtschaftsstrafrecht

Wer wirtschaftlich Tätig wird, lebt immer in dem Risiko vermeintlich oder tatsächlich Straftatbestände zu erfüllen. Das Risiko mit dem Gesetz und insbesondere den Strafgesetzen in Konflikt zu geraten, ist nicht auszuschließen.

Wenn der Fall eintritt, dass aus dem wirtschaftlichen Handeln einen Straftat ergibt oder ergeben soll, ist eine effektive Verteidigung notwendig. Gerade aus der vertieften zivilrechtlichen Befassung mit wirtschaftsrechtlichen Themen und dem damit einhergehenden ökonomischen Verständnis für unternehmerisches Handeln erwächst daher eine besondere Kompetenz in Wirtschaftsstrafsachen zu beraten und verteidigen.

Die muellerlegal Rechtsanwaltskanzlei bietet daher Unterstützung bei den verschiedenen Themen des Wirtschaftsstrafrechts, so zB bei

Untreue, Betrug und Unterschlagung,

Geldwäsche und Korruption,

Verrat von Geschäftsgeheimnissen ,

Betriebsspionage,

strafbare Urheberrechtsverletzungen ,

Insolvenzdelikten,

Computerdelikten oder

Datenschutzdelikten.

Rechtsanwalt Müller verteidigt Beschuldigte, vertritt Geschädigt und berät Unternehmen hinsichtlich von Vermeidungsstrategien (siehe auch Compliance).

Gerade in Wirtschaftsstrafsachen ist es hilfreich, bereits beim ersten Verdacht einen Verteidiger zu kontaktieren. Spätestens wenn eine Durchsuchung stattfindet oder eine Verhaftung droht, ist schnelle Hilfe gefragt.