Heute, am 14.07.2017, jährt sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 537/81, die als Bastille-Beschlüsse bekannt wurden, zum 30. Mal. Was damals eine (kleine) Revolution war, beeinflusst das Berufsrecht und das Selbstverständnis der Anwälte noch heute.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Beschluss vom 14. Juli 1987 entschieden, nicht mehr daran festzuhalten, dass die Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts zur Auslegung der Berufspflichten herangezogen werden können. Das BVerfG erkannte, dass es an einer gesetzlichen Grundlage fehlte und stellte in diesem Zusammenhang einen Verstoß gegen Art. 12 GG fest. Mit einem Mal musste der Gesetzgeber tätig werden und eine rechtliche Grundlage für die Berufsordnung der Rechtsanwälte schaffen. Die erfolgte dann immerhin 1994 mit Einführung der §§ 119 BRAO, die auch heute noch die Rechtsgrundlage für die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) darstellen. Aus einem Standesrecht wurde ein Berufsrecht.
Diese Entscheidung bereitete den Weg für eine bis heute andauernde Liberalisierung und Modernisierung der Anwaltschaft. Und wer sich fragt, was dies mit einer Bastille zu tun hat, der wird hier fündig oder möge an den 14. Juli 1789 denken. Ein wahrhaft revolutionäres Datum.