Die letzten Akte des Schauspiels
– abermals geschildert aus meiner subjektiven Sicht –
Nach den Erfahrungen aus dem ersten Anlauf war der Große Saal des Bundesverwaltungsgerichts als Bühne verbrannt. Es musste etwas Neues her. Nach einigen Irrungen und Wirrungen wurde mit dem Mendelsohnsaal des Gewandhauses zu Leipzig ein Ort zur Fortsetzung der unvollendet gebliebenen Kammerversammlung vom 23.03.2018 gefunden. Ich selbst war ab etwa 16:00 vor Ort.
Prolog
Den Auftakt machte nach der Eröffnung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Jahresbericht des Präsidenten, Herr Dr. Haselbach, der diesmal vor Ort war und die Versammlungsleitung übernahm. Er nutzte die Gelegenheit, um von den Geschehnissen rund um das beA zu berichten. Als ich den Saal betrat wurde über die Wahl des neuen Präsidenten der BRAK berichtet. Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Haselbach sei der Rücktritt vom Herrn Kollegen Schäfer bewusst für den 14.09.2018 angekündigt worden, um die nächste ordentliche Hauptversammlung der BRAK für den Amtswechsel zu nutzen.
Der umfangreiche Bericht hat vieles, welches potentiell in den TOP 4 („beA – aktueller Stand und Aussprache“) gepasst hätte, vorweggenommen, sodass dieser TOP 4 schnell erledigt wurde. Zum beA selbst gab es keine neuen Anträge.
Erster Akt
Damit konnte der erste Höhepunkt der Versammlung angesteuert werden. Als TOP 5 standen die Anträge des Kollegen Posner an. Es handelte sich um die gleichen Anträge, wie er sie bereits in der Sitzung vom 23.03.2018 gestellt hatte. Gleich zu Beginn der Vorstellung seiner Anträge hat Rechsanwalt Posner diese an die aktuellen Geschehnisse angepasst und auf den angekündigten Rücktritt des Kollegen Dr. Schäfer reagiert. Er stellte folgende Anträge zur Abstimmung:
1. Die Kammerversammlung spricht dem bei der BRAK für die Einführung des beA zuständigen Vizepräsidenten der BRAK, Herrn Kollegen Dr. Martin Abend, ihr Misstrauen aus.
2. Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen auf, auf den Rücktritt des Kollegen Dr. Abend hinzuwirken.
Herr Kollege Posner stellte klar, dass es ihm nicht um die Person des Herrn Dr. Abend geht, sondern um die Art und Weise seiner Amtsführung. Der Ärger der Anwaltschaft über das beA läge nicht darin begründet, dass dieses nicht starte. Vielmehr seien der Umgang mit den massiven Sicherheitsmängel und der diversen weiteren Probleme mit dem beA ein Problem. Er äußerte Kritik an der Einschaltung einer Kommunikationsagentur durch die BRAK, schließlich sei es eine typisch rechtsanwaltliche Tätigkeit zu kommunizieren. Hinsichtlich der Aufklärung der möglichen Fehler beim beA stellte er klar, dass es hierfür keine Personenidentität zwischen Handelnden und Aufklärer geben darf.
Auf die Begründung des Antrags folgten einige Gegen- und Unterstützungsreden. Unter anderem meldete sich der Kollege Dr. Cramer, einer der Vizepräsidenten der RAK Sachsen, zu Wort und lehnte den Misstrauensantrag ab. Die mangelhafte Kommunikation zum beA innerhalb der BRAK obläge nicht dem Kollegen Dr. Abend sondern dem Vizepräsidenten Herrn Remmers. Eine Verantwortung könne daher nicht Herrn Dr. Abend zugeschoben werden. Im übrigen soll man erst den Sachverhalt aufklären und dann entscheiden.
Für mich neu war die Argumentation des Kollegen Franz-Josef Schillo, ebenfalls ein Vizepräsident der RAK Sachsen, der zu berichten wusste, dass Dr. Abend angeblich eine andere beA-Architektur wollte, diese aber innerhalb der BRAK nicht habe durchsetzen können. Die Aussage blieb unbelegt. Inhaltlich war dieser Aspekt auch deshalb verwunderlich, weil – jedenfalls für mich – bisher unbekannt war, dass Herr Dr. Abend je für eine andere Architektur des beA stand. Äußerungen in diese Richtung habe ich in keiner der Stellungnahmen zum beA von Dr. Abend gehört. Weiter argumentierte Rechtsanwalt Schillo mit der Vertretung der RAK Sachsen im Präsidium der BRAK durch Dr. Abend. Er gab zu verstehen, dass nach seiner Ansicht die RAK Sachsen damit einen Fürsprecher habe, auf den man nicht leichtfertig verzichten sollte.
Zu einer umfangreichen Gegenrede setzte der Betroffene selbst an. Dr. Abend ergriff das Wort. Er gab an, mit dem beA sehr verbunden zu sein. Es sei „sein Baby“. Er sei im Präsidium der BRAK auch dafür verantwortlich. Die Enttäuschung der Anwaltschaft könne er verstehen. Danach führte er umfänglich und zum Teil umständlich über die Geschichte des beA aus. So führte er aus, dass bereits im Frühjahr 2013 die BRAK die Adesso AG zur Erstellung eines Anforderungsprofils beauftragt hat. Bei dieser Gelegenheit erläuterte er allerlei Kennzahlen über Größe, Umsatz, Mitarbeiter etc.. Es entstand der Eindruck, als ob mit jeder Menge Blendwerk eine einwandfreie Amtsführung dargestellt werden sollte. Eine Auseinandersetzung mit der Frage des Misstrauens, die zu beantworten war, fand nicht statt. Nach einiger Zeit unterbrach der Schatzmeister der RAK Sachsen, Rechtsanwalt Merbecks, Herrn Dr. Abend und machte deutlich, dass er nicht gewillt sei, sich diese allgemeinen Ausführungen länger anzuhören. Es kam innerhalb der Versammlung zu einer Diskussion über die Geschäftsordnung. Nachdem der Präsident sich nicht gewillt zeigte, von seinem Recht zur Beschränkung der Redezeit Gebrauch zu machen, wurde im Ergebnis der Beschluss gefasst, die Redebeiträge auf drei Minuten zu beschränken. Herr Dr. Abend bekam noch einmal das Wort. Er machte noch ein paar Ausführungen war aber nicht in der Lage, die nun vorgegebenen drei Minuten einzuhalten. So musste ihm das Wort entzogen werden.
Es folgten noch einige Redebeiträge, die allesamt die Dreiminutengrenze nicht überschritten. Beispielsweise ergriff der dresdner Kollege Hengst das Wort und stellte heraus, dass es ein Zeichen von Stärke ist, wenn man Verantwortung übernehme, statt ein Problem auszusitzen. Er brachte die Diskussion noch einmal auf die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und stellte klar, dass das beA dem nicht entspräche. Wer dies nicht erkennt, dem fehle es an dem notwendigen technischen Grundverständnis. Daher traue er Herrn Dr. Abend die Bewältigung der Aufgabe nicht mehr zu.
Mit einer formellen Frage befasste sich die Kollegin Modschiedler. Diese, ebenfalls im Vorstand der RAK Sachsen, vertrat die Ansicht, dass der Antrag zu 2 nicht vollstreckbar sei. Denn es sei unzulässig, den Vorstand zu verpflichten, gegen sein Gewissen zu handeln. Gleichwohl gab sie an, ihr fielen 15 Möglichkeiten ein, wie man auf einen Rücktritt hinwirken könne, aber nicht so.
Herr Rechtsanwalt Merbecks gab zu bedenken, dass es bei den gegebenen Mehrheitsverhältnisse in der BRAK problematisch sein könnte, Mehrheiten für eine Rücktrittsforderung zu finden. Er hielte nichts von Scheingefechten.
Rechtsanwalt Opel hob hervor, dass es nicht um eine Vorverurteilung ging, sondern um die Übernahme von Verantwortung. Dabei machte er deutlich, dass ihm keine selbstkritische Äußerung von Herrn Dr. Abend bekannt sei.
Von meiner Warte aus konnten die Versuche, Herrn Dr. Abend aus dem Fadenkreuz der Kritik zu nehmen, nicht überzeugen. Bei dem Misstrauensantrag ging es nicht darum, ob und welcher konkreter Schaden bereits eingetreten ist. Abwarten und weiteres Aufklären ist daher nicht geboten. Gegenstand des Misstrauensantrags war die Frage, ob dem Verantwortlichen ein Wirken auf seiner Position noch zugetraut werden kann. Ob also noch ein Vertrauen in seine Amtsführung besteht. Dieses Vertrauen kann auch nicht mit dem Hinweis auf die Trennung der Aufgabengebiete innerhalb des BRAK-Präsidiums hergestellt werden. Denn die öffentlichen Auftritte für das beA hat regelmäßig Dr. Abend durchgeführt, etwa in dem Interview im BRAK-Magazin 1/2018, S. 11. Er war der Ansprechpartner. Damit trägt er an der Kommunikation eine wesentliche Mitverantwortung, sodass die offensichtlich defizitäre Kommunikationskultur der BRAK auch von ihm zu verantworten ist. Als Verantwortlicher des beA wäre es auch an ihm, die Probleme, die es gibt, aufzuarbeiten und mit den Kritikern aber vor allem auch mit den Betroffenen, also den Rechtsanwälten, in einen Dialog zu treten. Irgendeine Art von vertrauensbildenden Maßnahmen wären notwendig gewesen. Passiert ist bisher das Gegenteil. Äußerungen der BRAK, aber insbesondere auch von ihm, kennzeichneten sich bisher durch Hinhalten und dem Versuch abzutauchen und Fragen auszuweichen. Seiner eigenen Gegenrede zum Misstrauensantrag war nicht zu entnehmen, warum ihm noch Vertrauen entgegengebracht werden sollte.
Mit 73 ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen wurde Herrn Dr. Abend von der Versammlung das Misstrauen (Antrag zu 1) ausgesprochen. Die Bestätigung des Misstrauensantrags machte deutlich, dass das Vertrauen in seine Person in seiner Kammer nicht mehr besteht.
Der Antrag, den Vorstand mit einem Hinwirken auf den Rücktritt zu bewegen, wurde indes abgelehnt. Hier könnten aufgeworfenen Fragen der Zulässigkeit ebenso eine Rolle gespielt haben, wie der Einwand, dass innerhalb der BRAK keine Mehrheit hierzu gefunden werden könnte.
Zwischenstück
Nach der Pause folgten die TOP 6 bis 12, die keine größeren Probleme erwarten ließen. Erwähnenswert sind aus meiner Sicht die Entlastung des Vorstandes und die Herabsetzung des Mitgliederbeitrages.
Im Rahmen der Entlastung des Vorstandes stellte ich die Frage, wie die RAK Sachsen bei der Entlastung des Präsidiums der BRAK und dessen Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 abgestimmt habe. Dabei vertrat ich die These, dass man durch die erklärte Entlastung das Risiko des Verzichtes von Schadensersatzansprüchen eingegangen sei. Herr Dr. Haselbach erläuterte, dass er in der Hauptversammlung für die Entlastung gestimmt habe und keinen Grund sieht, warum dadurch auf etwaige Ansprüche verzichtet wurde. In der folgenden Abstimmung wurde dem Vorstand der RAK Sachsen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 mit 44 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 29 Enthaltungen erteilt.
Bemerkenswert erfolgte die Beschlussfassung über die Herabsetzung des Mitgliederbeitrages. Auf Grund eines – wie es hieß – Redaktionsversehens lag der Einladung zur aktuellen Versammlung eine Beschlussvorlage über 270 EUR zur Grunde. In der Einladung zur Versammlung vom 23.03.2018 lautete die Beschlussvorlage auf 275 EUR. Auf diesen Betrag wurde auch der Haushaltsplan für 2019 berechnet. Statt zunächst einen Beschluss über die Anpassung des in den Materialien zur Versammlung der Einladung beigefügten Beschlusses auf 275 EUR zu fassen, entschloss sich die Verammlungsleitung einen ad hoc gestellten neuen Antrag zu 275 EUR zur Abstimmung zu stellen. Das ist meines Erachtens ein eher pragmatisches Vorgehen. Mit Blick auf den Entwurf des Haushaltsplanes war es im Ergebnis aber berechtigt. Aufbauend auf den neuen Mitgliedsbeitrag wurde auch der Haushaltsplan für 2019 genehmigt.
Zweiter Akt
Als nächster Höhepunkt stand im Zusammenhang mit der Vorstellung und Aussprache über die neue Wahlordnung ein weiterer Antrag eines engagierten Kollegen auf der Tagesordnung. Der leipziger Kollege Norman Jäckel hatte in einem vorbereiteten von mehr als 10 Kollegen unterstützen Antrag vorgeschlagen, nicht sofort auf die elektronischen Wahlen umzustellen, sondern statt dessen einen Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Vorstand zu geben, damit die Kammerversammlung erfahren kann, auf welcher Grundlage sie entscheidet. Für die Zwischenzeit sollte in der zu beschließenden Wahlordnung die Briefwahl vorgesehen werden. Hierzu hatte er auch einen entsprechenden Entwurf für eine zu beschließende Wahlordnung vorgelegt. In seiner Begründung seines Antrags machte er die mögliche Manipulierbarkeit des Wahlergebnisses deutlich und stellte heraus, dass das Ergebnis letztendlich nur über Vertrauen in den Wahlprozess legitimiert werde. Außerdem gab er an, wenige Tage vor der Versammlung vom Vorstand weitere Informationen über die elektronische Wahl erhalten zu haben. Dabei handelte es sich wohl um Informationen, die den restlichen Versammlungsteilnehmern nicht vorlagen.
Für den Vorstand äußerte sich die Vizepräsidentin, Frau Rechtsanwältin Weiß. Diese hat die Umstellung auf die elektronische Wahl wohl im Wesentlichen begleitet. Sie unterstrich, dass die Neuregelung der BRAO die Einführung der Wahlordnung verlangte. Ab dem 01.07.2018 lautet § 64 Abs. 1 BRAO:
(1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Mitgliedern der Kammer in geheimer und unmittelbarer Wahl durch Briefwahl gewählt. Hierbei kann vorgesehen werden, dass die Stimmen auch in der Kammerversammlung abgegeben werden können. Die Wahl kann auch als elektronische Wahl durchgeführt werden. Gewählt sind die Bewerberinnen oder Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Der Vorstand habe sich, auch in Absprache mit anderen regionalen Kammern, intensiv mit der Frage Brief- oder elektronische Wahl auseinander gesetzt. Die Vorteile der elektronischen Wahl überwögen. Es gäbe einen (sic!) Anbieter am Markt, der die elektronische Wahl mit der erforderlichen Qualität anböte. Dabei handele es sich [wohl] um die Polyas GmbH (polyas.de).
Meine Frage, ob es strategisch klug sei, sich von einem Monopolisten abhängig zu machen, blieb unbeantwortet. Die Diskussion driftete zu der Frage, wie sich die Kandidaten zukünftig präsentieren könnten, ab. In der Abstimmung wurde der konstruktiv-vorsichtige Antrag des Kollegen Jäckel abgelehnt. Die Wahlordnung zur elektronischen Wahl wurde angenommen.
Danach war die Luft sichtlich raus. Die Reihen lichteten sich deutlich. Es standen die letzten Tagesordnungspunkte an. Eigentlich ging es nur noch um Förmlichkeiten. Allerdings drohte die Beschlussfähigkeit. Die Versammlungsleitung ließ durchzählen. Noch waren wir über 40 Kollegen. Der weiteren Beschlussfassungen stand nichts mehr entgegen. Die Tagesordnung wurde ohne weitere Probleme abgearbeitet.
Schlussakkord
Den Abschluss bildete der letzte Tagesordnungspunkt: Verschiedenes. Dort berichtete der Präsident von seiner Akteneinsicht bei der BRAK. Grundlage war der Beschluss zu den Anträgen von Herrn RA Dr. Braun vom 23.03.2018, wonach die Versammlung die RAK Sachsen u.a. beauftragt hat, Akteneinsicht zu nehmen und darüber zu berichten. Herr Dr. Haselbach bestätigte, dass er eine erste Einsicht in die Akten genommen habe. Es handele sich um zwei Vergabevorgänge betreffend die Entwicklung des beA und dessen Betrieb. Beide Vorgänge umfassten mehrere Ordner. Er kündigte an, ein weiteres Mal Einsicht zu nehmen um sich dann Details anzuschauen. Dabei wird er das Augenmerk auch auf einige ganz profane Fragen von Dr. Braun richten müssen. Dieser zeigte sich nämlich verwundert, dass die ihm wenige Tage vorher von der BRAK zur Verfügung gestellten anonymisierten Auszüge aus den Akten zum Vergabeverfahren einige Unstimmigkeiten aufwiesen. Die Unterlagen seien in verschiedenen typografischen Layout verfasst, der sprachliche Duktus unterschiedlich. Auf einigen Dokumenten ließe sich nicht erkennen, wann sie erstellt wurden, wer sie ausgestellt hat und ob sie unterschrieben wurden. Schließlich war den Dokumenten nicht zu entnehmen, ob sie paginiert, also mit fortlaufenden Seitenzahlen nummeriert, waren. Dies, so Dr. Braun, sei mit Blick auf den Umstand, dass die BRAK hat hier als Verwaltung gehandelt hat und es sich daher um ein Verwaltungsverfahren handelt, verwunderlich. Auf die konkrete Frage, ob Herr Dr. Haselbach bei der Akteneinsicht gesehen habe, dass die Seiten paginiert gewesen waren, verweigerte dieser eine Aussage dazu.
Anmerkung
Auch wenn es Zeit und Geld kostet. Wir Anwälte können es uns nicht leisten, bei unserer Selbstverwaltung auf Regional- wie auf Bundesebene nicht kritisch mitzuwirken. Die Freiheit unseres Berufes ist gefährdet, wenn wir uns nicht mehr selbst verwalten. Die Selbstverwaltung steht aber auf dem Spiel, wenn wir uns nicht hinreichend engagieren. Dabei geht es nicht darum, für oder gegen die Politik der Kammern zu sein, sondern bei der Meinungsbildung und der Ausrichtung mitzuwirken. Nicht nur das kaputte beA hat viel Schaden am Ansehen der Anwaltschaft angerichtet. Auch das fehlende Unvermögen, diese Probleme souverän zu lösen – eine Kernkompetenz von Anwälten (!) – wird uns nachhaltig schaden.
tl;dr
Mit mehr als zwei Monaten Verzögerung wurde die Kammerversammlung 2018 der RAK Sachsen vollendet. Neben den Handlungsaufträgen vom 23.03.2018 hat die Versammlung Herrn Dr. Abend, Vizepräsidenten der BRAK und zugleich Vorstand der RAK Sachsen, ihr Misstrauen ausgesprochen. Ein Handlungsauftrag zum Hinwirken auf dessen Rücktritt wurde abgelehnt.
Die Versammlung hat dem Vorstand der RAK Sachsen die Entlastung für 2017 erteilt.
Die Wahlordnung für die elektronische Wahl des Vorstandes wurden verabschiedet, der Alternativvorschlag zunächst die Kosten zu evaluieren und solange eine Briefwahl durchzuführen, wurde abgelehnt.
Konkrete Fragen nach den Unterlagen über die Vergabe der Entwicklung und des Betriebs an ATOS wurden nicht beantwortet.
Die Beschlüsse der Kammerversammlung vom 30.05.2018 hat die RAK Sachsen zwischenzeitlich hier veröffentlicht.
Abermals darf ich für eine andere Persepektive auf die Kammerversammlung auf den Beitrag Kollegen Dr. Papenmeier in seinem Blog verweisen.