In der praktischen juristischen Arbeit sind Handbücher und Formularsammlungen tagtägliche Hilfsmittel. Daher kann und muss man von einem Handbuch zur Vertragsgestaltung für Leitungsorgane einiges erwarten, will man es denn Gewinn bringend einsetzen. Das vorliegende Werk, herausgegeben von zwei Praktikern, den Rechtsanwälten Dr. Joachim Holthausen und Reiner Kurschat, wird diesen Erwartungen gerecht.
Das fällt schon beim Aufbau auf. In fünf Teilen behandeln Holthausen und Kurschat gemeinsam mit 33 anderen Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen typische und auch atypische Fragen rund um die Vertragsgestaltung.
Den Anfang macht der Teil A zum Thema „Klauselgestaltung, Vertragsverhandlung, Vertragsmanagement“. Hier werden echte Grundlagen vermittelt. Der erfahrene Praktiker erfährt nichts Neues. Für Berater, die solche Verträge eher selten erstellen, können die gut lesbaren Ausführungen ein wichtiger Leitfaden sein.
Daran schließen sich grundlegende „Vertragsmuster“ im Teil B an. Dies ist praktisch der Rahmen für die Vertragsgestaltung. Dabei werden nicht nur Grundtypen für Dienstverträge aufgeführt, sondern auch Aufhebungsverträge und Vorlagen für die gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse berücksichtigt.
Hierauf folgt mit dem Teil C der umfangreichste Abschnitt des Buches. Unter der unscheinbaren Überschrift „Erläuterungen“ finden sich 95 (!) Stichworte in alphabetischer Reihenfolge mit konkreten Formulierungsvorschlägen. Spätestens hier wird die Qualität des Handbuchs deutlich. Der gewählte Aufbau kann überzeugen. Den Einstieg zu jedem Stichwort macht jeweils ein Klauselvorschlag, der zumeist durchaus umfangreich ist und regelmäßig Alternativen beinhaltet.
Im Teil D werden die Rechtsverhältnisse zwischen Aufsichtsratsmitglied und Gesellschaft umfassend dargestellt. Auch hier werden Klauselvorschläge unterbreitet und kommentiert. Soweit kein Klauselvorschlag angeboten wird, wie etwa im Abschnitt „Beratungsvertäge“, werden die Hintergründe zur rechtlichen Einordnung instruktiv dargestellt, so dass man schnell einen Überblick erhält.
Den Abschluss machen Hinweise zu den Anforderungen bei Personalentscheidungen des Aufsichtsrates in Teil E. Damit wird der Kernkompetenz des Aufsichtsrates, nämlich der Entscheidung über den Vorstand der AG, ein eigener Teil gewidmet. Dies ist bei einem Werk, dessen Titel eine Beschränkung auf die Vertragsgestaltung vermuten darf, etwas überraschend. Gleichwohl ist dieser Abschnitt mehr als sinnvoll. Denn für den Aufsichtsrat, in dessen Verantwortung der Vertragsschluss liegt, ist es von überragender Bedeutung, die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Daher ist dieser abschließende Teil nicht nur konsequent, sondern in der Beratung von Aufsichtsräten ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.
Im Ergebnis kann dieses Werk für die Vertragsgestaltung von GmbH-Geschäftsführer-, Vorstands- bzw. Aufsichtsratsverträgen ausnahmslos empfohlen werden. Das Buch gehört auf den Schreibtisch von all jenen, die solche Verträge verhandeln und ausarbeiten.
Die vollständige Rezension zum Handbuch Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, von Holthausen / Kurschat, 1. Auflage, C.H. Beck 2017 finden Sie hier.