Straftat oder „bloße“ Pflichtverletzung
Kann es eine Straftat sein, wenn ein Notar weniger als die gesetzlich festgeschriebenen Gebühren verlangt? – Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH).
In seinem Urteil vom 22. März 2018 (5 StR 566/17) hat der 5. Senat des BGH festgestellt, dass ein Notar, der seine Gebühren unterhalb der gesetzlichen Pflichten gem. § 17 Abs. 1 BNotO erhebt, sich wegen Bestechlichkeit im Amt nach § 332 StGB strafbar machen kann, wenn er – wie im vom BGH entschiedenen Fall – im Gegenzug weitere Beurkundungsaufträge versprochen bekommt.
Der Sachverhalt
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