Sonn- und Feiertagszulagen unpfändbar dank Weimarer Reichsverfassung

Das Grundgesetz strahlt nur mittelbar in die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern aus. Am ehesten wirkt es bei sogenannten Generalklauseln. Manchmal kann und muss das Grundgesetz aber auch bemüht werden um versteckte Normen für die Zwangsvollstreckung auszulegen. Dabei kommt es, wie aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.08.2017 zum Urteil vom selben Tag (Az. 10 AZR 859/16) ersichtlich ist, sogar zu Verweisen auf immer noch gültige Teile der Weimarer Rechsverfassung (WRV).

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Darf der Dr. ins (Partnerschafts)Register?

Das deutsche Recht kennt öffentliche Register, die den Zweck haben über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu unterrichten. Ihnen werden unter anderem eine Kontroll-, Publizitäts- und Schutzfunktion zugeordnet. Das bekanntestes ist das Handelsregister (§§ 8 ff. HGB), welches für Kaufleute gilt. Für Partnerschaftsgesellschaften gilt das Partnerschaftsregister (§ 4 PartGG). Dort sind die wesentlichen Angaben über eine Partnerschaft erfasst.

In seiner Entscheidung vom 04.04.2017 – II ZB 10/16 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit beschäftigt, ob der akademische Grad des Dr. eintragungsfähig im Partnerschaftsregister ist.

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Rezension: Liquidation der GmbH, Peter Eller, 3. Auflage

Das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren für die Beendigung und die  Auflösung der GmbH ist die Liquidation. Mit dem Ablauf und den spezifischen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen setzt sich Peter Eller in seinem nun schon in 3. Auflage erschienen Werk Liquidation der GmbH, Erich Schmidt Verlag 2016, auseinander.

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Geschäftsführer aufgepasst – auch eine Verwarnung ist eine Verurteilung

Die gesetzlichen Anforderungen an einen GmbH-Geschäftsführer sind klein. Allerdings kennt das GmbHG in § 6 Gründe die zu einer Amtsunfähigkeit (Inhabilität) führen. Diese liegt nach den Vorstellungen des Gesetzgebers etwa bei demjenigen vor, der innerhalb der letzten fünf Jahre für eine vorsätzlich begangene Insolvenzverschleppung verurteilt wurde. In der rechtlichen Konsequenz richtig aber für den juristischen Laien nicht leicht nachzuvollziehbar, hat das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 03.02.2017 – 5 Wx 2/17 festgestellt, dass auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen einer Insolvenzstraftat zur Inhabilität führt.

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Voraussetzungen für die Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gebietet § 181 BGB das Verbot des Selbstkontrahierens und das der Mehrvertretung. Soweit dem Vertreter nichts anderes gestattet ist, soll er als Vertreter weder Geschäfte mit sich selbst schließen dürfen, noch mit einem Drittem, dessen Vertreter er ebenfalls ist.

Damit umfasst die Regelung zwei unterschiedliche Verbote.

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Die Kündigung in der Probezeit und das Maßregelungsverbot nach § 612 a BGB

Das Gesetz statuiert in § 612a BGB das Verbot der Maßreglung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer sein Recht in zulässiger Weise ausübt. So kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht kündigen, nachdem dieser seine Arbeitskraft zu Recht wegen erheblicher Lohnrückstände zurückhält oder sich weigert, arbeitsvertraglich nicht geschuldete Mehrarbeit zu erbringen.

Das Maßregelverbot findet auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit Anwendung. Allerdings ist insbesondere hier die Anwendung problematisch. Immerhin bedarf eine Probezeitkündigung (§ 622 Abs. 3 BGB) keiner Begründung.

Das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz hat sich in seinem Urteil vom 08.11.2016 – 8 Sa 152/16 mit einem solchen Fall auseinander gesetzt.

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