Ein moderner Betrieb braucht auch moderne Mittel für die Bertriebsratarbeit. Dies war wohl die Annahme eines Betriebsrates in Hessen, der vom Arbeitgeber zwei LED-Bildschirme forderte, um die Belegschaft mittels dieser modernen Präsentationstechnik über seine Arbeit zu informieren. Diesem Wunsch hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem Beschluss vom 06.03.2017 – 16 TaBV 176/16 eine Absage erteilt.
Wie konnte es dazu kommen?
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