Nachdem der BRAK endlich ein aus ihrer Sicht veröffentlichungstaugliches Gutachten der secunet Security Networks AG betreffend des beA zum Abruf bereitgestellt hat, war es an den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern über die Wiederinbetriebnahme zu entscheiden. Am 27. 06.2018 fand die außerordentliche Präsidentenversammlung statt. Neben einigen anderen schilderte auch der Präsident der RAK Sachsen den Verlauf und das Ergebnis der Versammlung.
Klage auf ein E2EE beA
Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten
Die letzten Akte des Schauspiels
– abermals geschildert aus meiner subjektiven Sicht –
Nach den Erfahrungen aus dem ersten Anlauf war der Große Saal des Bundesverwaltungsgerichts als Bühne verbrannt. Es musste etwas Neues her. Nach einigen Irrungen und Wirrungen wurde mit dem Mendelsohnsaal des Gewandhauses zu Leipzig ein Ort zur Fortsetzung der unvollendet gebliebenen Kammerversammlung vom 23.03.2018 gefunden. Ich selbst war ab etwa 16:00 vor Ort. „Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten“ weiterlesen
Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018
Am 30.05.2018 fand die Fortsetzung der am 23.03.2018 abgebrochenen Kammerversammlung statt. Eine umfangreiche Tagesordnung war abzuarbeiten.
Unter anderem stand ein Misstrauensantrag gegen über Herrn Dr. Abend zur Abstimmung. Auch musste über eine neue Wahlordnung entschieden werden. Eine ausführliche Schilderung aus meiner subjektiven Sicht, folgt demnächst. Vorab schon mal die wesentlichen Ergebnisse. „Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018“ weiterlesen
Die Fortsetzung der Unvollendeten
Nachdem die Kammerversammlung der RAK Sachsen am 23.03.2018 unter unglücklichen Umständen unvollendet blieb, war eine Fortsetzung notwendig.
Nach einigem Hin und Her hat der Präsident der RAK Sachsen zur Fortsetzung der Kammerversammlung am 30.05.2018 im Gewandhaus zu Leipzig, Mendelssohnsaal um 15:00* Uhr geladen.
Offener Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen
Über das beA und die (unvollendete) Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Sachsen habe ich hier und hier bereits berichtet. Noch vor Abbruch der Kammerversammlung wurden unter anderem meine Anträge zum beA angenommen. Damit wurde ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an die Kammer erteilt. Die RAK Sachsen hat auf allen Ebenen gegenüber der BRAK auf die Umsetzung hinzuwirken. Es ist nicht erkennbar, dass dies bisher geschehen ist. Daher habe ich einen offenen Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen verfasst.
Kollegen, die den offenen Brief unterstützen möchten, können gerne eine Mail an kanzlei@mueller-legal.de senden.
„Offener Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen“ weiterlesen
Kammerversammlung der RAK Sachsen 2018 – die Unvollendete
Ein Schauspiel in mehreren Akten
– geschildert aus meiner subjektiven Sicht –
Die Bühne war bereitet. Das Drehbuch stand. Allein, es kam anders als geplant. Aber der Reihe nach.
Am 23.03.2018 fand die Kammerversammlung der RAK Sachsen im Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt. Ein wahrlich beeindruckender und herrschaftlicher Saal. Er gab die Bühne für ein denkwürdiges Schauspiel in mehreren Akten, an dessen (vorläufigen) Ende die Kammer von ihren Mitgliedern den Auftrag zur Aufklärung und Fortentwicklung in Sachen beA bekam.
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beA – aber sicher
Rechtsanwälte bereiten eine Klage vor
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bewegt die Gemüter der deutschen Rechtsanwälte. Dazu hatte ich hier kürzlich ein paar Ausführungen gemacht. Jetzt haben neun Kollegen die Initiative ergriffen und bereiten gemeinsam mit der GFF e.V. eine Klage gegen das beA vor, wie es die BRAK hat konzipieren lassen.
Die Klage hat das Ziel, das Berufs- und Mandatsgeheimnis, was jeder Rechtsanwalt zu wahren hat (siehe z.B. auch hier), im Rahmen des beA und damit im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, zu schützen. Auch wenn das beA zunächst nur in Bezug auf die Korrespondenz zwischen Anwalt und Gericht ausgerichtet ist, kann und wird es wohl zukünftig auch einen wesentlichen Teil der Korrespondenz zwischen Kollegen ermöglichen. Damit wird über das HSM des beA zentral alle Korrespondenz von und zu den Gerichten sowie ein Großteil der zwischenanwaltlichen Korrespondenz laufen. Potentielle Hintertüren stellen eine erhebliche Gefahr dar, denn das Vertrauen in die Rechtspflege und den Rechtsstaat ist bedroht, wenn bereits die Architektur des beA Zweifel an seiner Sicherheit aufkommen lässt.
Die Klage kann man durch eine Spende unterstützen.
Wie blumig die BRAK demgegenüber ihr Sicherheitskonzept verkauft, kann einem Antwortschreiben an Frau Rechtsanwältin Dr. Auer-Reinsdorff von der ARGE IT-Recht des DAV entnommen werden, welches die RAK Hamburg dankenswerter Weise zum Abruf bereit gestellt hat.