Es ist für die Bewerber auf Studienplätze die kein Spitzenabitur haben, in allen Fächern, die einen harten Numerus Clausus haben, schon immer ein Hoffen und Bangen meist über viele Jahre, bis sie endlich einen Studienplatz erhalten. Insbesondere in der Medizin wird dies deutlich. Zuletzt mussten die Bewerber bis zu 14 Semester warten um einen Studienplatz zu erhalten.
Zusammen mit einer enormen Nachfrage an Studienplätzen ist vor allem das etwas komplizierte, aber jedenfalls sehr standartisierte und pauschalisierende Studienplatzvergabesystem hierfür verantwortlich. Für medizinische Studiengänge und für die Pharmazie erfolgt die Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hoschulzulassung (SfH), die Nachfolgerin der ZVS. Danach werden – grob vereinfacht – 20 Prozent der Studienplätze an Bewerber mit den besten Abiturnoten vergeben (sog. Abiturbestenquote), weitere 20 Prozent sind von der Wartezeit der Bewerber abhängig (sog. Wartezeitquote). Der Großteil der Studienplätze, nämlich rund 60 Prozent, wird nach dem Auswahlkriterien der jeweiligen Hochschule vergeben (sog. AdH-Quote).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Studienplatzvergabe mit seiner Entscheidung vom 19.12.2017 zu den Aktenzeichen 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14 (Pressemitteilung) für teilweise verfassungswidrig erklärt und zugleich bis zum 31.12.2019 eine Reihe von Änderungen verlangt.
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