Über das beA und die (unvollendete) Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Sachsen habe ich hier und hier bereits berichtet. Noch vor Abbruch der Kammerversammlung wurden unter anderem meine Anträge zum beA angenommen. Damit wurde ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an die Kammer erteilt. Die RAK Sachsen hat auf allen Ebenen gegenüber der BRAK auf die Umsetzung hinzuwirken. Es ist nicht erkennbar, dass dies bisher geschehen ist. Daher habe ich einen offenen Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen verfasst.
Kollegen, die den offenen Brief unterstützen möchten, können gerne eine Mail an kanzlei@mueller-legal.de senden.
Unterstützer des offenen Briefes vom 25.04.2018 von RA Christoph R. Müller:
- RAin Ines Biebrach, Dresden
- RA Felix Melzer, Leipzig
- RA Thomas Papenmeier, Chemnitz
- RA Herbert Posner, Plauen
- RA Friedrich Vosberg, Leipzig
Update vom 03.05.2018
Bis heute habe ich keine Antwort von der Rechtsanwaltskammer Sachsen erhalten. Am 27.04.2018 fand in Koblenz die 154. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Hier war Gelegenheit die Beschlüsse umzusetzen. Auf der Homepage der sächsischen Rechtsanwaltskammer (rak-sachsen.de) findet sich hierzu lediglich die Pressemitteilung der BRAK. Wie sich die RAK Sachsen positioniert hat, bleibt daher für die Anwaltsöffentlichkeit weiter unbekannt.
Anders macht es die Rechtsanwaltskammer Berlin. Dort berichtet der Präsident eigenständig.