Cryptoparty für Rechtsanwälte

In Kooperation zwischen dem Institut für Anwaltsrecht der Universität Leipzig, dem Bündnis Privatsphäre Leipzig e.V. und der muellerlegal Rechtsanwaltskanzlei findet am 22.11.2018 um 19.00 Uhr s.t. im Raum 5.01 der Juristenfakultät, Burgplatz 27, 04109 Leipzig eine Cyptoparty für Rechtsanwälte und solche die es werden wollen statt.

Rechtsanwalt Christoph R. Müller wird die rechtlichen Notwendigkeiten einer verschlüsselten Kommunikation erläutern. Mitglieder des Bündnis Privatsphäre werden ihren Ansatz der „Digitalen Selbstverteidigung“ erklären. Die Teilnahme ist kostenlos.

Fragen können gerne an die Kanzlei gestellt werden. Selbstverständlich auch mit verschlüsselter Mail.

Schadensersatz wegen Selbstanzeige durch Steuerberater?

Eine mit dem Mandanten nicht abgesprochene Selbstanzeige durch den Steuerberater bzw. Rechtsanwalt führt nicht zu einem ersatzfähigen Schaden beim Mandanten. Zwar verletzt nach Ansicht des BGH der steuerrechtliche Berater seine Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit seinem Mandanten. Die Steuerfestsetzung samt Zinsen stellt aber keinen ersatzfähigen Schaden dar. Sie kann nur einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wenn der Steuernachteil auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar gewesen wäre. Der Steuervorteil sei aber rechtswidrig erlangt worden, weshalb die Festsetzung rechtmäßig sei und keinen Schaden darstellen könne.

Was war geschehen?

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BRAK will Wiederinbetriebnahme des beA

Nachdem der BRAK endlich ein aus ihrer Sicht veröffentlichungstaugliches Gutachten der secunet Security Networks AG betreffend des beA zum Abruf bereitgestellt hat, war es an den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern über die Wiederinbetriebnahme zu entscheiden. Am 27. 06.2018 fand die außerordentliche Präsidentenversammlung statt. Neben einigen anderen schilderte auch der Präsident der RAK Sachsen den Verlauf und das Ergebnis der Versammlung.

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Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten

Die letzten  Akte des Schauspiels

– abermals geschildert aus meiner subjektiven Sicht –

Nach den Erfahrungen aus dem ersten Anlauf war der Große Saal des Bundesverwaltungsgerichts als Bühne verbrannt. Es musste etwas Neues her. Nach einigen Irrungen und Wirrungen wurde mit dem Mendelsohnsaal des Gewandhauses zu Leipzig ein Ort zur Fortsetzung der unvollendet gebliebenen Kammerversammlung vom 23.03.2018 gefunden. Ich selbst war ab etwa 16:00 vor Ort. „Kammerversammlung 2018 zum Zweiten – Die Vollendung der Unvollendeten“ weiterlesen

Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018

Am 30.05.2018 fand die Fortsetzung der am 23.03.2018 abgebrochenen Kammerversammlung statt. Eine umfangreiche Tagesordnung war abzuarbeiten.

Unter anderem stand ein Misstrauensantrag gegen über Herrn Dr. Abend zur Abstimmung. Auch musste über eine neue Wahlordnung entschieden werden. Eine ausführliche Schilderung aus meiner subjektiven Sicht, folgt demnächst. Vorab schon mal die wesentlichen Ergebnisse. „Kurzmitteilung – Kammerversammlung 2018“ weiterlesen

Rezenzion: Handbuch der Beraterhaftung

Im Carl Heymanns ist in der ersten Auflage 2018 das Handbuch der Beraterhaftung erschienen. Die Herausgeber, Prof. Dr. Martin Henssler, RiBGH Prof. Dr. Markus Gehrlein und RA, StB FA StR Oliver Holzinger, haben sich gemeinsam mit 10 weiteren Autoren den Haftungsfragen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer angenommen. Ich habe mir das Werk angeschaut und rezensiert.

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Antwort der RAK Sachsen auf meinen offenen Brief

Am Tag der zunächst angekündigten Fortsetzung der Kammerversammlung, am 25.04.2018, habe ich einen offenen Brief an die Rechtsanwaltskammer Sachsen geschickt und hier veröffentlicht.

Meinem offenen Brief ging eine außerordentliche Präsidentenversammlung am 15.04.2018 voraus, über die die Kammer in zwei Meldungen berichtet hatte. Dabei handelte es sich um die Wiedergabe der Presseerklärung der BRAK und eine eigenständige Stellungnahme. Aus keiner der beiden Veröffentlichungen war erkennbar, dass die RAK Sachsen ihrem Auftrag nach kam, auf allen Ebenen auf die BRAK entsprechend meiner Anträge einzuwirken. Ich hatte in meinem offenen Brief bereits deutlich gemacht, dass ich eine Einwirkung hinsichtlich des HSM für möglich erachte, da es über den Bericht der secunet Gegenstand der Sitzung war.

Am 27.04.2018 fand im Koblenz die 154. ordentliche Hauptversammlung der BRAK statt. Hierüber hat die RAK Sachsen durch Wiedergabe der Presseerklärung der BRAK berichtet. Das die Presseerklärung missverständlich ist, kann man hier und hier nachlesen, spielt aber für mein Anliegen keine Rolle. Tatsache ist, dass die RAK Sachsen bis heute nicht gegenüber ihren Mitgliedern berichtet, wie sie sich in der Hauptversammlung positioniert hat.

Die Antwort auf meinen offenen Brief

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Offener Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen

Über das beA und die (unvollendete) Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Sachsen habe ich hier und hier bereits berichtet. Noch vor Abbruch der Kammerversammlung wurden unter anderem meine Anträge zum beA angenommen. Damit wurde ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an die Kammer erteilt. Die RAK Sachsen hat auf allen Ebenen gegenüber der BRAK auf die Umsetzung hinzuwirken. Es ist nicht erkennbar, dass dies bisher geschehen ist. Daher habe ich einen offenen Brief an den Präsidenten und den Vorstand der RAK Sachsen verfasst.

Kollegen, die den offenen Brief unterstützen möchten, können gerne eine Mail an kanzlei@mueller-legal.de senden.

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